Erklärung zur Barrierefreiheit

Rossner Haustechnik GmbH ist bemüht, diese Website im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Grundlage sind die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 bzw. den WCAG vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
  • Alternativtexte: Einzelne Bilder oder Grafiken können noch unvollständige oder fehlende Alternativtexte enthalten.
  • Kontraste und Lesbarkeit: In bestimmten Darstellungsvarianten (z. B. einzelne Farbkombinationen in Buttons oder Icons) können Kontrastwerte unterschritten werden.
  • Tastaturbedienung: Bei einzelnen Elementen (z. B. Menüs, Akkordeons oder Formularfeldern) kann die Bedienbarkeit per Tastatur eingeschränkt sein, abhängig von eingesetzten WordPress- bzw. Elementor-Widgets.
  • Formulare: Beschriftungen (Labels), Fehlermeldungen oder Fokus-Markierungen können in Teilen optimiert werden.
  • Dokumente: Sofern PDFs oder eingebundene Dokumente bereitgestellt werden, sind diese ggf. nicht vollständig barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24. Februar 2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben. Rossner Haustechnik GmbH Stefan Rossner (Geschäftsführer) Herforder Straße 40 32545 Bad Oeynhausen Deutschland E-Mail:info@rosner-ht.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden. Für private Unternehmen besteht nicht in allen Fällen ein förmliches Durchsetzungsverfahren wie bei öffentlichen Stellen. Unabhängig davon nehmen wir Ihr Feedback ernst und bemühen uns um eine schnelle Lösung.
Stand: Februar 2026